Mai 2020
Es war auch ohne Glaskugel abzusehen, dass die Gastronomen . . .
. . . . während der wochenlangen Jammerphase vergessen haben, ihr Betriebskonzept anzupassen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) berichtet auf seiner Bundeshomepage zur Corona-Krise
(Berlin, 26. Mai 2020) Nach der Wiedereröffnung der Restaurants und Cafés fällt die Bilanz der Wirte erschreckend aus. 81,5 Prozent der Betriebe geben an, dass ein wirtschaftliches Handeln unter Berücksichtigung der coronabedingten Auflagen nicht möglich ist. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor, die der Verband am Dienstag veröffentlichte.
Der Verband versäumt es seit Jahrzehnten dafür Sorge zu tragen, dass Gastronomen kaufmännisch vernünftig und mit unternehmerischem Weitblick handeln. Ein solcher Weitblick setzt eine solide betriebswirtschaftliche Kenntnis voraus. Solange jeder ohne einschlägige unternehmerische Ausbildung mit 20 € einen Gastro-Gewerbeschein erhält und ohne Prüfung in deutscher Verwaltungssprache einer für jede Hausfrau (Hausmann) geradezu lächerliche 4-Stunden-Putzschulung in einem Seminarraum beiwohnt, um gastronomisch aktiv sein zu können, solange werden weder die Steuerehrlichkeit noch die Sozialversicherungsabgaben und schon gar nicht die Kalkulationen einem unternehmerisch vertretbaren Niveau entsprechen.
Allen Vertretern der DEHOGA schreibe ich ins Hausaufgabenheft:
Nicht die Umsätze sind relevant sondern die Liquidität und der Ertrag! Leider sind die meisten Gastronomen dabei auf ihre Steuerberater angewiesen, denen das branchennotwendige Fachwissen in Bezug auf Betriebskonzeption und Kostenzusammenhänge fehlt. Pauschalierte Gemeinkostenaufschläge und die sinnbefreite Verteilung von fixen und variablen Kosten ohne detaillierte Betrachtung alternativer Betriebskonzeptmöglichkeiten reduzieren sämtliche Bewertungen aller Maßnahmen auf die eher pressewirksamen Umsatzzahlen. Es war doch von vornherein klar, dass die angekündigten Auflagen eine betriebswirtschaftliche Konzeptanpassung nach sich ziehen mussten und nicht mit ein paar Desinfektionssprühflaschen als Zusatzkosten im alten Betriebstypus weiter gearbeitet werden kann. Hier war jeder einzelne Gastronom als Unternehmer gefordert, der dazu lange genug Zeit hatte, sich die entsprechenden Gedanken zu machen und sich ggf. Rat einzuholen. Einen solchen Rat wünschen sich nur blauäugige Gastronomen von ihrem statisch verharrenden Berufsverband. Fachexpertise muß man sich von branchenerfahrenen Spezialisten holen, die außerhalb der eigenen “Betriebsblindheit” (bitte nicht negativ verstehen) unterwegs sind. Dann werden die Umsätze zur schönsten Nebensache eines Unternehmers!

Veränderte Rahmenbedingungen erfordern veränderte Betriebskonzepte
Marketing ist kein selbstlaufendes Allheilmittel
Heerscharen von “Werbe-Experten” bestürmen derzeit die verzweifelten Gastronomen, um an deren letztes Geld zu kommen. Die Wunderwaffe Marketing soll angeblich den Umsatz anheben – von Ertrag und Liquidität spricht man in den kreativen Kreisen lieber nicht!
Was soll denn mit Marketing erreicht werden?
Für jedes Betriebskonzept existiert eine Gewinn- und Liquiditätsschwelle, die
- auf einer definierten Menge des Verkaufs der einzelnen Produkte
- zu einem bestimmten Preis
- bei kalkulierten Wareneinsätzen
- und korrespondierenden Kosten
beruht.
Um ausreichend Liquidität (nicht unbedingt auch sofort Ertrag) zu erwirtschaften, müssen zunächst die betriebswirtschaftlichen Parameter der veränderten Situation in die Gesamtplanungsrechnung des Unternehmens übernommen werden. Der rechnerisch entstehende Ertragsverlust und die begleitende Liquiditätsunterdeckung sind die neuen Ausgangspunkte, an denen der Gastronom alle Konzeptelemente neu ausrichten muß.
Die wenigsten Unternehmer “fühlen ihre Gastronomie”, um diese neuen Konzeptelemente intuitiv festzulegen. Sie müssen daher “den Umweg der Betriebswirtschaft” gehen, damit sie die erforderliche Anpassung ihres Betriebskonzepts an die neuen Marktverhältnisse erarbeiten können.
Wenn das geschafft ist, kann man die dazu kurzfristig passenden Werbemittel entwickeln (ganzheitliches und auf lange Sicht ausgelegtes Marketing ist nicht zielführend, weil es aufgrund seiner derzeit unangebrachten Aufwendungen für Zeit und Kosten nicht dem erforderlichen kurzfristigen Umsatz und Ertrag Rechnung trägt).
Je nach Bereitschaft des Gastronomen, sich auf das veränderte Betriebskonzept mit dem gleichen Herzblut einzulassen, wie er es für sein bisheriges Lebenswerk getan hat, meistert er die Krise.
Wohnen im Fleischzerlegebetrieb
Mietwucher regelt bereits alles
Warum diskutieren wieder alle aufgebracht über neue Spezialvorschriften gegen die menschenunwürdige Unterbringung von Arbeitnehmern in der Fleischindustrie?
Warum vermischen wir die tragischen Haltungsformen der Tiere mit den Arbeitsbedingungen der Metzger und dem Einkaufsverhalten des Handels?
Unser Wirtschaftsstrafrecht regelt bereits
- überzogene Mieten und
- unangemessene Preisüberhöhungen für berufliche Gegenstände.
Würde der Staat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachkommen und Verstöße mit jeweils 50 T€ pro Einzelfall ahnden, gäbe es dieses unwürdige Verhalten der Betriebe nicht mehr.
Wir brauchen keine neuen Gesetze für plötzlich identifizierte Einzelfälle, da auch deren Einhaltung nicht angemessen kontrolliert werden wird.
Volkwirtschaftliche Vollkaskoversicherung
Staat hilf´ den Guten unter uns
Tritt die mit der Volkswirtschaft bei der Gewerbeanmeldung anscheinend abgeschlossene Vollkaskoversicherung mit Deckungszusage zur Übernahme des unternehmerischen Risikos auch in Kraft, wenn der Unternehmer
- jammert anstatt nach alternativen Lösungen zu suchen;
- den Staat offensichtlich um Steuern betrogen hat;
- Mitarbeiter nicht vollständig bei den Sozialkassen gemeldet hat;
- keinerlei Vor- und Nach-Kalkulation aus der Vergangenheit vorlegen kann;
- unwirtschaftliche Mietverträge unterhält;
- seinem Betrieb nicht adäquate Kosten zu seinem pesönlichen Vorteil aufgebürdet hat;
- wegen Hygieneverstößen auffällig war;
- den Kunden nachweislich andere als auf der Karte ausgelobte Fleischstücke und Getränke serviert hat;
- Chemie, Zusatzstoffe und Fertigprodukte als “hausgemacht” verkauft hat?