Lohnfortzahlung bei Corona-Erkrankung?

Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

These

Wer seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten* auch ausserdienstlich derart  verletzt, dass für den Arbeitgeber betriebliche Einschränkungen und Mehraufwand entstehen und/oder Kolleginnen und Kollegen in ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit gefährdet werden, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Im Gegenteil: hier stellt sich die Frage nach Schadensersatz für alle negativ Betroffenen sowie die gebotene Notwendigkeit einer Abmahnung und in speziellen Einzelfällen sogar einer Kündigung!

Wer also während einer Pandemie die vom Gesetzgeber ausgesprochenen Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen nicht ernst nimmt, handelt grob fahrlässig gegen sich selbst und gegen Andere. Insofern ist zusätzlich der Tatbestand einer Straftat zu prüfen.

*eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht ist die Erhaltung der eigenen Gesundheit zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit, um dem Arbeitgeber die vertraglich zugesichterte Arbeitskraft zu Verfügung stellen zu können.