Ausbildungszeugnisse
Selten wird ein Prüfling korrekt beurteilt
Das Gesetz sieht vor, dass der/die Auszubildende drei Möglichkeiten erhält, seine Leistung beurteilen zu lassen.
- Von der IHK
- Von der Berufsschule
- Vom Betrieb
Der IHK-Prüfungsausschuss ist dabei das final entscheidende Gremium. Wenn er seinen Job ernst nimmt, erstellt er schriftliche Aufgaben und korrigiert diese auch selbst (ehrenamtlich). In der Praxis werden die Aufgaben von der Berufsschule erstellt und einem Gremium (Aufgabenerstellungsausschuss), das trotz gesetzlicher Forderung selten paritätisch besetzt ist, vorgelegt. Dieses Gremium „überarbeitet“ die meist sehr fragwürdigen Aufgaben und genehmigt sie.
Obwohl der IHK-Prüfungsausschuss die Hoheit über den gesamten Prüfungsprozess und die Beurteilung hat, wird dies weder von den Schulen noch von der Kammer gelebt. Und die Ausschussmitglieder sind froh, dass ihnen die Lehrer, die für sehr teueres Geld die Korrekturen vornehmen, den Rücken frei halten. Das führt bei vielen Prüflingen der Systemgastronomie in Baden-Württemberg zu sehr fragwürdigen Leistungsbeurteilungen und entsprechend vielen Fachkräften, deren betriebliche Handlungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt ist.
Um gut ausgebildete und leistungsfähige Fachkräfte zu entwickeln ist es ratsam, dass sich die Beteiligten an das vom Gesetzgeber vorgegebene Beurteilungsschema halten (Grafik: Oliver Blum, 2020):