Betriebsratspflicht für gesetzesuntreue Unternehmer
Anstatt jedes Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen und die Einhaltung der Sozialgesetze mithilfe von Gewerkschaften und Betriebsräten zu kontrollieren, sollten solche Unternehmen, Inhaber und Geschäftsführer einer Betriebsratspflicht unterliegen, die nachweislich gegen die mitarbeiterschützenden Gesetze verstossen haben.
Zur Feststellung des Nachweises einschlägiger Verstöße könnte eine justiziare Mediationsinstanz der Arbeitsgerichte die künftige Verpflichtung zur Unterhaltung eines Betriebsrats festlegen.
Dann könnten sozial und mitarbeiterfreundlich agierende Unternehmen ohne die Bürde von Betriebsratsideologien deutlich wirtschaftlicher zum Wohle der Beschäftigten und der Volkswirtschaft arbeiten.