Den Vertragspartner respektieren (4)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, sich gegenseitig so zu behandeln, dass die Erwartungshaltung des jeweils Anderen aus dem Arbeitsvertrag nach Treu und Glauben erfüllt wird.
Beispiel:
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die Erwartungen des Vertragspartners zu erkennen. Dazu ist zwischen den Vertragspartnern ein regelmäßiger Informationsaustausch erforderlich, in dem eine Abweichung von der Erwartungshaltung angesprochen wird. Jeder Vertragspartner hat dabei seine Erwartungshaltung auszusprechen und sich so zu verhalten, dass der Andere seine Erwartungshaltung offen und ehrlich von sich aus artikuliert.