Der Hans im Glück
Während der Hans im Märchen mit Einfältigkeit sein Glück fand, setzt eine Burgerkette auf System. Und macht kräftig Kasse mit der Einfältigkeit Ihrer Mitarbeiter. Diese werden arbeitsvertraglich zur Zahlung einer Strafe bis zu 5.000,00 € verdammt, wenn sie Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz, Meldepflichten und Mindestlohn ausplaudern.
Zusätzlich müssen sie Prozentanteile Ihres Service-Umsatzes mit dem Argument abgeben, dass dies den Nicht-Service-Mitarbeitern als entgangenes Trinkgeld zukommt. Doch diese warten vergeblich auf die entsprechende Auszahlung.
Wegen solcher unternehmerischer Machenschaften werden den Ehrlichen der Gastro-Branche schier untragbare soziale Lasten aufgebürdet – Sozialausgleich eben!