Der Urlaub dient der Erholung
Doch was bekommt der Arbeitgeber zurück?
Bezahltes Fernbleiben von der Arbeit ist die soziale Errungenschaft der abhängig Beschäftigten, um der ehemaligen Ausbeutung unsozialer Arbeitgeber entgegenzuwirken.
Ist das noch zeitgemäß?
Jeder kann zwischenzeitlich mit allerlei staatlicher Unterstützung seine Ausbildung, seinen Arbeitsplatz und seinen Wohnort frei wählen.
Der Staat traut dem mündigen Beschäftigten nicht zu, von seinem Bruttogehalt seine Sozialabgaben und seine Steuern selbst zu entrichten und instrumentalisiert den Arbeitgeber für diese Selbstverständlichkeit.
Der Arbeitgeber muß finanziell in der Lage sein, ohne die Arbeitsleistung des Beschäftigten, dessen unproduktive Abwesenheit zu finanzieren.
Wer würde seinem Nachbarn für dessen Hilfe beim Streichen des Gartenzauns den vereinbarten Lohn bezahlen, wenn der Nachbar seine Unterstützung wegen Krankheit oder Urlaub nicht erbringen könnte?
Der zu bezahlende Erholungsurlaub dient der Erholung, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Wer am letzten Urlaubstag nach durchzechten Ballermann-Nächten und Reisestrapazen von seiner “Erholungsreise” zurückkehrt, tritt den Goodwill des Arbeitgebers mit Füßen.
Denkbar wäre folgendes Szenario:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubsabwesenheit (keine Erfüllung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung). Die Hälfte der Urlaubsabwesenheit kann der Arbeitnehmer frei nutzen und erhält dafür kein Entgelt. Für die andere Hälfte erhält er zusätzlich zu seinem vereinbarten Lohn ein vom Arbeitgeber bezahltes Erholungspaket für sich und seine Familie. Das Erholungspaket liegt zeitlich direkt vor dem Urlaubsende, um den Erholungseffekt sicherzustellen.