Der Zoll steht bewaffnet vor den Gästen
Der deutsche Gastronom erhält regelmäßig nachts Besuch von der Zollfahnung. Die Beamten versperren sämtliche Türen, die von ihnen als Fluchtwege interpretiert werden, stellen sich für alle Gäste sichtbar bewaffnet in das Restaurant und verlangen von jedem Mitarbeiter unverzüglich Ausweis, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie einen Beweis, dass der Mitarbeiter vom Arbeitgeber korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet worden ist.
Würde der Gastronom statt Kellner, Studenten und Küchenhilfen jedoch Organisten, Bürokräfte und Aushilfen für kirchliche Dienste beschäftigen, bliebe er von solchen Attacken verschont. Selbst wenn er 400 Betriebstätten von 20 verschiedenen Verwaltungsbüros führen würde, käme 18 Jahre lang kein Zollbeamter vorbei, um nach dem Rechten zu schauen. Dass er als Unternehmer für die korrekte Abführung der Sozialabgaben persönlich haftet, interessiert im kirchlichen Dienst niemanden. Und wenn er sich selber anzeigt, weil ihm die Machenschaften seiner schlecht kontrollierten Mitarbeiter nicht koscher vorkommen, sagt der Staatsanwalt: „Kümmern Sie sich erst einmal in Ruhe um Ihre interne Aktenvernichtung, dann finden wir später weniger belastendes Material gegen Sie!“
So geschehen im Oktober 2017 in Freiburg. Wir sind eben doch nicht alle gleich – weder vor Gott noch vor dem Staat.