Döner Lobbyisten haben mächtig Einfluß
Während sich der normale Gastronom mit sämtlichen Zusatzstoffen, die entgegen der Ausnahmeregelungen des §9 der ZusatzstoffzulassungsVerordnung zu kennzeichnen sind, mit den Aufsichtsbehörden herumschlägt und bei den kleinsten Verstößen regelmäßig mit Geldbußen behaftet wird, haben es die Inverkehrbringer von Schabefleisch* auf Dönerspießen ab sofort einfacher:
Sie können ihrem Schabefleisch nun völlig legal Zusatzstoffe wie Tetranatriumdiphosphat, Dikaliumdiphosphat, Kaliumpolyphosphat oder Natriumcalciumpolyphosphat zugeben und dürfen es als
echtes Fleisch vom Spieß ohne Zusatzstoffe
anbieten.
Fazit:
Viel nachfragen beim freundlichen Personal hilft nicht weiter, weil die Antwort nun endlich legal gelogen sein darf.
Lebensmittelzeitung Nr. 40 / 2017
Nachsatz:
Einen solchen Vorgang der Ungleichbehandlung gibt es seit vielen Jahren auch bei der Einhaltung der erforderlichen Hygiene und der Vermehrung von Salmonellen in Dönerspießen, was von den Aufsichtsbehördern entgegen sämtlicher gesetzlicher Hygieneanforderungen geduldet wird.
*Schabefleisch ist der lebensmittelrechtliche Begriff für Fleisch, das gehackt oder feingeschnitten ist (früher Hackfleischverordnung). Von ihm geht eine sehr große Gefahr von Salmonellen aus, die beim Erhitzen (z.B. am Spieß) zwar abgetötet werden. Nach Auffassung der Lebensmittelbehörden wäre dies bei einer ähnlichen Art der Fleischbehandlung, wenn sie z.B. in gutbürgerlichen Restaurants stattfinden würde, als „ekeleregend“ einzustufen. Das optimale Keimklima für Salmonellen besteht aus Eiweiß und Feuchtigkeit bei 30°C bis 40°C – genau dem Temperaturbereich, der sich zwischen dem tiefgefrorenen Kern des Dönerspießes und der kross gegrillten Aussenseite mit den bereits abgetöteten Salmonellen befindet.