E-Rechnungen sind nicht nachhaltig, machen dumm und krank
Die Pflichten, die sich für den Empfänger (Zahlungspflichtigen) einer elektronisch zugesandten Rechnung ergeben, wenn er diese bezahlt, werden meist ignoriert:
1. Die Zahlung führt zum Einverständnis, alle mit der E-Rechnung verbundenen Pflichten zu erfüllen.
2. Pflicht zur Überprüfung der Echtheit der Rechnung.
3. Pflicht zur Überprüfung, ob der Absender auch der Rechnungsaussteller ist.
4. Sicherstellung der Unversehrtheit der Rechnung und der späteren Nichtmanipulierbarkeit.
5. Einhaltung aller für die Speicherung von buchhaltungsrelevanten Daten geltenden Vorschriften.
6. Sicherstellung der nicht veränderbaren Koppelung elektronischer Rechnungen mit deren vorgenommenen Ausdruck.
Zusätzlich wird die Installation eines innerbetrieblichen Kontrollsystems erforderlich, das sämtliche rechnungs- und vorsteuerrelevanten Daten und Informationen auf Korrektheit überprüft.
Kosten für kleine Unternehmen:
Der Gang zu einem Buchungsbüro wird damit für kleine Unternehmen unumgänglich. Das bislang einfache, strukturierte Ablegen postalisch eingegangener Rechnungen mit einem handschriftlichen Buchungs- und Zahlungsvermerk im Bankordner wird obsolet. Buchhalterische „Grundkenntnisse“ werden dem Unternehmer entzogen, was bei vielen Unternehmern durch das zwangsläufige manuelle training-on-the-job ein Mindestmaß an unternehmerischer Fachlichkeit und Entscheidungsfähigkeit sicherstellte.
Kosten für die Mitarbeitergesundheit:
Wer von seinem PC-Arbeitsplatz nicht mehr zum vom Bürostuhlaufstehen, einige Schritte gehen und den Körper dehnen gezwungen wird, um eine Rechnung in einen Ordner abzulegen oder eine Schranktür zu öffnen, wird krank. Die Arbeitsplätze verteuern sich durch z.B. individuell einstellbare Tische, größeren Flächenbedarf, manischer Gang ins Fitnessstudio oder Genesungsaufwendungen.