Gesundheit und Firma erhalten (3)
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und nur solche Arbeit zu verrichten, die er persönlich in der Lage ist, so auszuführen, wie er es vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sicher zu erhalten.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer darf seine Gesundheit wie sie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung vom Unternehmer erwartet werden darf, nicht leichtfertig gefährden, wenn dadurch die Arbeitsleistung eingeschränkt wird und dem Unternehmer hieraus ein Schaden entsteht. Im Gegenzug darf der Unternehmer während der Laufzeit des Arbeitsvertrags die Arbeitsbedingungen nicht so verändern, wie sie der Arbeitnehmer bei Vertragsunterzeichnung nicht eingegangen wäre.