Gütesiegel-Inflation mit Selbstverständlichkeiten
Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. (kurz BDV) scheinen es mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen.
Wie sonst läßt sich erklären, dass Selbstverständlichkeiten wie verkehrsfähige Ware, Einhaltung der Preisangabenverordnung, Führung eines gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene-Managementsystems, Sauberkeit der Lieferfahrzeuge, Kontrolle der selbst aufgestellten Maßnahmen der Kundenzufriedenheit und Begehung der Automaten-Aufstellstandorte, die seit über 30 Jahren für jeden Freizeit-Imbissbetreiber gelten, die Kernpunkte des BDV-Gütesiegels darstellen?
Aus den genannten und ähnlichen Selbstverständlichkeiten kreiert der BDV ein aufwändiges Gütesiegel, das nur zahlungsbereiten Mitgliedern zur Verfügung steht und im Hintergrund dafür sorgt, dass Verbraucher, die sich an zertifizierten Automaten bedienen, doppelt bezahlen:
- für die Kosten des Aufwands des Automatenaufstellers zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
- für die Kosten einer Zertifizierung ohne Mehrwert.
Glaubwürdiger und einfacher wäre es, nur diejenigen Unternehmen als Mitglieder zuzulassen, die
- die gesetzlichen Mindeststandards einhalten
- die Verbrauchererwartungen erfüllen
- sich bereit erklären, einen weit darüber hinaus gehenden Kundennutzen in der täglichen Praxis zu leben und aktiv zu kommunizieren.
Der erforderliche Kontrollaufwand wäre bei intelligenter Organisation überschaubar und könnte problemlos in den jährlichen Mitgliedsbeitrag eingepreist werden.
Damit würde der Verband selbst zur vertrauenvollen Marke mit echtem Wert für die Kunden vor den Automaten.