Jammern über unseren Luxusschaden
Wie schlecht geht es uns wirklich, wenn die Wirtschaft mal pausiert?
Merken wir eigentlich, was da manche Menschen von sich geben?
Es geht um Leben oder Tod – und wir machen uns Gedanken über volkswirtschaftliche Schäden in Form von weniger Wachstum, fehlendes Spar- oder Gewinnpotenzial oder entgangenes Vergnügen?
Menschen, die schwerkrank beten und hoffen, daß sie nicht sterben, machen sich wohl keine Sorgen darüber, daß sie monatelang in einer Klinik liegen müssen und nicht in den Urlaub fahren können. Das gleiche gilt für deren Familie, Angehörige und Freunde, die bereit wären, große Opfer auf sich zu nehmen, um ihren Liebsten nicht zu verlieren.
Und doch gibt es fordernde Stimmen nach einer schnellen Normalisierung, um den volkswirtschaftlichen Schaden niedrig zu halten. Wie hoch ist denn der volkswirtschaftliche Schaden, betrachtet aus dem Blickwinkel der Wahl zwischen leben und sterben? Fehlendes Wachstum? Sinkende Aktienkurse? Ein Jahr keinen Urlaub? Fehlende Gewinne und keine Bonuszahlungen? Kein neues Auto vor dem Haus und keine 2020er-Frühjahrs-Kollektion im Schrank?
Was kann der Staat mit 1 Billion Euro leisten, um unser Leben zu schützen?
Wenn wir gesund sind und zuhause bleiben, benötigen wir Essen, Trinken, Hygieneartikel, Energie, Wasser und das Dach über dem Kopf – das ist schon deutlich mehr als für das bloße Überleben nach Maslow erforderlich wäre. Was kostet das?
Nahrungsmittel am Beispiel Krankenhaus-Verpflegung!
In Deutschlands Kliniken sollen die täglichen Ausgaben für Nahrungsmittel eines Patienten ca. 3,50 € nicht übersteigen. Für Seife, Zahncreme, Hygienepapiere usw. sind zuhause pro Person ca. 1,00 €/Tag notwendig. Der Energieverbrauch pro Person ist mit 4 kWh/Tag also ca. 1,00 € und der Wasserverbrauch mit ca. 0,1 m³/Tag also ca. 0,55 €/Tag realistisch. Für Heizung und Warmwasser benötigt eine Person ebenfalls ca. 0,55 €/Tag. Pro Person kommen wir in Deutschland mit ca. 50 m² Wohnraum gut klar, was bei einem vernünftigen monatlichem Mietpreis von 8,00 €/m² ca. 13,50 €/Tag ausmacht. Gesamt:
– ca. 20 €/Tag
– 603 €/Monat
– 7.236 €/Jahr
Für die Finanzierung aller Bundesbürger, die 1 Jahr zuhause bleiben sind demnach ca. 600 Mrd. € erforderlich.
Und wie kann der Staat den Unternehmen helfen?
Zunächst einmal benötigen die Betriebe nur soviel Geld, wie der Stillstand kostet und kein Geld für die Mitarbeiter! Mietzahlungen werden direkt vom Staat an die Mieter in der Höhe bezahlt, um die aus der Vergangenheit nachgewiesenen laufenden Kosten abzüglich der vom Staat geleisteten Hilfen zu sichern. Gleiches gilt für Versicherungsprämien, Bankkredite, Telekommunikation und sonstige Kosten, die erforderlich sind, damit die Betriebsanlagen keinen Schaden nehmen.
Aussetzung von Gewinnen!
Der Grundgedanke ist der Verzicht aller Bürger und aller am Markt Beteiligten auf Gewinn! Dazu ist es erforderlich, Kündigungsregelungen außer Kraft zu setzen sowie spätere Nachteile aus nicht eingehaltenen vertraglichen Verpflichtungen juristisch als nicht durchsetzbar zu erklären. In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse der Bürger und der betroffenen Leistungserbringer gelten die gleichen Regelungen wie für Unternehmen.
Starke Volkswirtschaft – langes Aussitzen!
Um die Zahl der Toten so gering wie möglich zu halten, müssen so wenig wie möglich Kontakte zwischen den Menschen stattfinden. Der Staat organisiert die Lieferungen der zum Leben benötigten Produkte direkt zu jedem Haushalt. Und er organisiert die Zurverfügungstellung von Arbeitsleistung dort wo sie gebraucht wird aus dem Pool der von ihm unterstützten Bürger. Er hält die Telekommunikationsnetze im Rahmen des Erforderlichen aufrecht und er organisiert die Versorgung von Bedürftigen und Kranken.
Hohe Hürden für Ausnahmeregelungen!
Vielleicht können mit diesem Modell 80% bis 90% der menschlichen Kontakte sofort eingestellt werden. Vermeintliche Ausnahmen werden von Ausschüssen genehmigt, deren Mitgliederbesetzung ohne Gefahr der Voreingenommenheit vorzunehmen ist. Das sind, jeweils ohne wirtschaftliche Interessen am Erfolg des Antragstellers und nachweislich parteilose Personen:
– 2 Branchenexperten
– 2 Juristen
– 1 Verwaltungsbeamter mit Mediationserfahrung (Vorsitzender)
– 2 Bürger mit mindestens mittlerem Bildungsabschluß und branchennahe Berufserfahrung vom Sitz des Antragstellers
– 1 Richter (stellvertretender Vorsitzender)
100 € Stundenlohn für alle Aktiven!
Wer den Staat bei den genannten Aufgaben unterstützt erhält einen Stundenlohn von 100 €! Davon 30 € als monatliche Auszahlung und 70 € als Haftungsguthaben, das erst ausbezahlt wird, wenn sichergestellt ist, daß das Ausschußmitglied nur solche Entscheidungen mitgetragen hat, die den Richtlinien zur Genehmigung von Ausnahmen entsprochen haben.
Ad-hoc-Entscheidungen als Evaluation des Systems!
Aufgrund nicht vorhandener Pandemie-Pläne muß das System täglich angepaßt werden. Die Anpassung erfolgt auf der gewählten Regierungsebene in einem Gremium bestehend aus:
– Bundeskanzlerin
– Bundespräsident
– Fraktionsvorsitzende
– der jeweils ranghöchste Mitarbeiter jedes Bundesministeriums mit einschlägiger Ausbildung
– je ein parteiloser Berater dieser höchsten Beamten mit einschlägiger Ausbildung
– Ministerpräsidenten
– je ein parteiloser Berater der Ministerpräsidenten mit einschlägiger Ausbildung
– Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse für die Ausnahmegenehmigungen
– Vorsitzender der Ethikkommission
– Richter des Verfassungsgerichts
National einheitliche Regelungen!
Das Bedürfnis einzelner Kommunen und Länder nach Sonderregelungen wird in den oben genannten Ausschüssen für Ausnahmegenehmigungen gelöst.