Jeder darf die Früchte seiner Arbeit allein genießen (9)
Die Leistung, die jemand aus einem Arbeitsverhältnis erhält, steht dem Empfänger alleine zu und darf ihn nicht dazu verleiten, dem Geber seine für diesen erbrachte Gegenleistung nicht zu gönnen.
Beispiel:
Frau Schulze erhält für ihre geleistete Arbeit ihren vertraglich vereinbarten Lohn. Der erfolgreiche Unternehmer gönnt sich aus den Gewinnen der von Frau Schulze erhaltenen Leistung ein tolles Auto. Es ist nicht legitim, dem Unternehmer das Auto nicht zu gönnen. Umgekehrt darf der Unternehmer nicht jammern, dass Frau Schulze über deutlich mehr Freizeit verfügt, keine finanzielle unternehmerische Verantwortung trägt und von weniger schlaflosen Nächten geplagt ist.