Mehrleistung wird belohnt (10)
Erhält ein Arbeitnehmer für seine überdurchschnittlichen oder ausservertraglichen Zusatzleistungen einen gerechten Lohn, steht es den durchschnittlich arbeitenden Menschen nicht zu, darauf, in welcher Weiste auch immer, Anspruch zu erheben.
Beispiel:
Herr Maier engagiert sich zum Wohle des Unternehmenserfolgs mehr als seine Kolleginnen und Kollegen. Es ist nicht legitim, den Unternehmer mit den legalen Mitteln unserer Sozial- und Tarifgesetzgebung unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit zu nötigen, aus den Zusatzerträgen von Herrn Maier die Lohnleistungen der durchschnittlich arbeitenden Beschäftigten zu erhöhen.