Mindestlohnverstösse
Alle unsere Mandanten berichten, dass 100 % der Hartz-IV-Bewerber eine ausgeschriebene Stelle nur dann antreten würden, wenn die Beschäftigung schwarz erfolgt.
Die Begründung ist immer die gleiche:
“Warum soll ich arbeiten, wenn mir das Amt den Lohn von der Stütze abzieht?”
Das Selbstverständnis für Arbeit geht in unserer Gesellschaft verloren. Durch die Frondienste der Leistungsträger in Form zu entrichtender Steuern und Abgaben werden all diejenigen am Leben erhalten, die nicht bereit sind, auf das Geld vom Staat zu verzichten, um im Gegenzug für Geld zu arbeiten.
Wer behauptet, dass es sich dabei um Ausnahmen handelt, sagt nicht die Wahrheit!
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