„Eine Marke gibt dem Hungrigen Orientierung“
Oliver Blum
Gängigkeits-Gutachten
Der Lizenz- und Franchisemarkt benötigt zunehmend mehr objektive Analysen zur erhofften Gängigkeit von Standorten, Franchisenehmern und System bzw. Konzept.
Als Sachverständigenbüro erstellen wir Gutachten im Bereich „Ausser-Haus-Verzehr“. Dabei halten wir uns streng an die Fakten und orientieren uns nicht an den Wunschergebnissen unserer Auftraggeber.
Beispiele einzelner Interessengruppen:
Investoren
Realisierbarkeit gastronomischer Mietpreis-Einschätzungen
Gerichte
(Nach-)Berechnung von Investitionen und deren Refinanzierbarkeit
Franchise-Branche
Verifizierung gastronomischer Gängigkeiten
Anwälte
Umsetzbarkeit von vertraglichen Franchise-Versprechen
Sequester/Insolvenzverwalter
Beurteilung von Unternehmensfortführungen im Rahmen zu eröffnender Insolvenzverfahren
Nicht jeder Betreiber passt zu jedem Standort. Nicht jede Spülmaschine passt zu jedem Konzept. Bei Bäckereien müssen Tiefkühllagerflächen, Backöfen, Backanleitungen, Abkühlflächen und Backzeiten harmonisch ineinander spielen. Keine Gerätschaft darf über- oder unterdimensioniert sein, um optimale betriebswirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen.
Erkenntnis:
„Wenn ein System oder ein Konzept besser sein soll, als der schwächste Beteiligte, die widrigsten Umstände oder die unpassendste Gerätschaft, kostet dies meist sehr viel Geld.“