Vertrag ist Vertrag (6)
Es ist nicht legitim, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die dem jeweils Anderen versprochene Leistung einem aussenstehenden Dritten zukommen lassen.
Beispiel:
Der Unternehmer darf das vertragliche Recht des Arbeitnehmers auf Leistungserbringung nicht beschneiden, um die Arbeit zum Beispiel von einem geringer bezahlten Beschäftigten ausführen zu lassen. Im Gegenzug darf der Arbeitnehmer seine Freizeit nicht dazu nutzen, seine Arbeitskraft anderen Unternehmern zur Verfügung zu stellen, wenn er damit seine Erholung gefährdet und dadurch beim Hauptarbeitgeber nicht mehr die vertraglich vereinbarte Arbeitsqualität erbringen kann.