Werkverträge und Subunternehmer
Wenn Behörden schlampig arbeiten
Der Auftraggeber haftet für die Korrektheit der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten seines Sub-Unternehmers. Diese sind exakt gleich, als würde der Auftraggeber die Menschen direkt bei sich anstellen.
Wenn Aufsichtsbehörden bei Tönnies im Vorfeld einer Betriebskontrolle anrufen, damit der Unternehmer genügend Zeit hat, um aufzuräumen und die Produktionsbänder auf “langsam” zu schalten, verfehlt selbst eine vorhandene zielführende Gesetzgebung ihre Wirkung.
Ein Staatsapparat, der seine Kontrollpflicht vernachlässigt, mangelhaft umsetzt oder Gesetzesverstöße wegen “gefühlter regionaler Systemrelevanz” deckt, läuft Gefahr, sich selbst zu zersetzen.
Das jahrzehntelange Gerede von der finanziellen Absicherung der Landwirte, dem Wohl der Tiere und dem Kampf gegen Ausbeutung wird zur Posse, weil die Dinge zwar zusammenhängen, aber bereits geregelt sind:
- Landwirte:
– Subventionen für Nichtleistung widersprechen unseren marktwirtschaftlichen Vorstellungen
– Verkauf unter Einstandspreis ist verboten und jeder Unternehmer ginge selbstverschuldet in die Insolvenz - Tierwohl:
– Nicht alles was erlaubt ist, ist ethisch korrekt – niemand muß ein Produkt unter für ihn verwerflichen Bedingungen herstellen
– Die Einhaltung der Gesetze ist mit geeigneten Mittel zu überwachen - Ausbeutung der Menschen:
– Was nicht erlaubt ist, ist mit geeigneten Mittel zu überwachen
Der Gesetzgeber sucht je nach parteipolitischer Grundausrichtung und Kampfeslust gegen die andersfarbig ausgerichteten Parteien nicht den Weg zur Lösung. Vielmehr streut er dem dummen Volk Sand in die Augen, um die eigene Selbstherrlichkeit über das zu erreichende Ziel zu stellen. Wie sonst lässt sich erklären, dass Politiker folgende Vorschläge machen, um Virus-Ausbrüche beim Menschen zu vermeiden:
- das Tierwohl ist neu zu regeln
- die Preise für Fleisch müssen steigen
- Werkverträge in Schlachtbetrieben sind zu verbieten
Werden wir wirklich von Menschen regiert, die nicht in der Lage sind zu erkennen, dass mit der Einhaltung ihrer bereits mühsam erarbeiteten Gesetze vielleicht gar kein Handlungsbedarf besteht? Schämt sich der Gesetzgeber denn gar nicht, dass er vermeintlich untaugliche Gesetze mit bestimmten Versprechen (Wirkung) in die Welt gesetzt hat und sich diese im Nachhinein nicht als zielführend herausstellen?
Ein Gesetzgeber, der alle anderen Branchen und Lebensbereiche diskriminiert, weil er öffentlichkeitswirksam glaubt, nur die Fleischbranche regeln zu müssen, handelt nicht zum Wohl des deutschen Staates!
Ein Top-Manager müßte dafür seinen Hut nehmen!