Weshalb benötigen Gastronomen Schwarzgeld?
Ausgangssituation:
Die Kosten der Leistungserbringung können nicht durch adäquate Preise am Markt erwirtschaftet werden, weil
- der Mindestlohn auch uneffizienten, stehlenden und betrügenden Mitarbeitern zusteht;
- durch die sinkende Ausbildungsqualität des Fachpersonals zunehmend mehr Arbeitszeit verbraucht wird;
- die Flut an Vorschriften zu zeitaufwändiger Nachweis- und Aufzeichnungspflicht führt, die dem Leistungsprozess entzogen wird;
- die erste Feststellung aller Bewerber auf Aushilfsjobs lautet: „Ich kann nur ohne Anmeldung arbeiten, sonst werden meine Leistungen gekürzt“;
- in der Küche vom Fachpersonal zuviel Ware zur verkaufspreiskonformen Leistungserstellung benötigt wird;
- sofern überhaupt vorhanden, Rezepte mit undefinierten Rohstoffen nicht beachtet werden, weil nach dem Motto „Im Einkauf liegt der Gewinn“ beschafft wurde;
- kaufmännisch gebotene Vor- und Nachkalkulationen aus Zeitnot und mangels Know-How nicht stattfinden;
- Finanzbuchhaltung und Kalkulationen in der Berufsfachschule theoretisch weltfremd und praxisuntauglich unterrichtet werden;
- Steuerberater den gastronomischen einzelnen Betrieb nicht verstehen und pauschaliert verbuchen;
- betriebswirtschaftliche Auswertungen mangels Berücksichtigung des Betriebskonzepts keine zielorientierte Beratungshilfe ermöglichen;
- industrielle Fertigprodukte im Vergleich zu frischen Produkten sehr teuer sind und für deren Individual-Veredelung zusätzliche Kosten aufgewendet werden müssen;
- das Finanzamt mit Warenverbrauch-Durchschnittssätzen pauschaliert, die anhand vermeintlich steuerehrlicher Gastrobilanzen berechnet wurden, anstatt mit echten Rezepturen, die nicht zur Verfügung stehen;
- weil fiskalkorrekte und sozialkonforme Preise wegen der Billiganbieter Pizza, Döner, Asia & Co. nicht realisierbar sind, die semi-legal ohne Rechnung einkaufen und Pseudo-Familienangehörige ohne Sozialversicherungspflicht analog ihrem Heimatland nur gegen Kost und Logis in Deutschland arbeiten lassen;
- weil man keine Fähigkeitsnachweise erbringen muß, um als selbstständiger Gastronom ohne Einhaltung der deutschen Gesetze das schnelle Schwarzgeld zu machen und dann unter Hinterlassung eines großen Flurschadens unterzutauchen;
- die Liste wird fortgesetzt, sobald uns Gründe bekannt werden, die mehr als nur Einzelfälle darstellen.